AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendinitiative Enzkreis e.V. für den Kauf von Eintrittskarten sowie die Durchführung von Veranstaltungen und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Die Druckversion der AGB’s gibt’s hier.

I. Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge, Auftragserteilungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) sowie der Durchführung von Festveranstaltungen (im folgenden „Veranstaltungen“ genannt) gelten im Verhältnis zur Jugendinitiative Enzkreis e.V. (im Folgenden „JuinEnz“ oder „Veranstalter“ genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Vertragsabschluss

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er die elektronische Ticket-Bestellung auf der dafür von der JuinEnz zur Verfügung gestellten Internetseite ausgelöst hat. Erst mit vollständiger Gutschrift des per Überweisung von der JuinEnz zur Zahlung angeforderten Ticket-Betrages auf das mitgeteilte Konto der JuinEnz kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (JuinEnz) zustande. Tickets können auch an der Abendkasse erworben werden.

2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der auf der www.fest20zehn.de Website enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

III. Widerrufs- und Rückgaberechte

Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Bereich von terminierten Festveranstaltungen, wie sie die JuinEnz anbietet, keine Anwendung. Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Die JuinEnz ist darum bemüht, den Betrieb der www.fest20zehn.de Website, soweit dies technisch möglich ist, frei von Funktionsstörungen zu halten. Sollte es wider Erwarten dennoch zu technischen Funktionsstörungen kommen, ist ein Vertragsschluss während der Dauer der Störung ausgeschlossen.

IV. Fehlerhafte Generierung des Onlinetickets

Bitte überprüfen Sie die elektronisch generierten Tickets unmittelbar nach Zugang auf Übereinstimmung mit den von Ihnen bei der Bestellung gemachten Angaben auf deren Richtigkeit. Bei offensichtlichen Fehlern, die eindeutig auf die JuinEnz als Bereitsteller und Administrator der Onlinevorverkaufsplattform zurückzuführen sind, erhalten Sie kostenlosen Ersatz des fehlerhaft generierten Tickets.

Die Anzeige des Fehlers kann sowohl per Brief als auch per E-Mail gegenüber der JuinEnz erfolgen (Anschrift: Jugendinitiative Enzkreis e.V., Merowingerstraße 8, 75417 Mühlacker, E-Mail: info@fest20zehn.de).

Die Bereitstellung des bereits erstellten und bezahlten Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

V. Zahlung

Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller evtl. anfallenden Gebühren ist nach Vertragsabschluss (Bearbeitungsbestätigung per E-Mail) sofort zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Gutschrift des Betrages für das Ticket auf dem Konto der JuinEnz, wird dem Kunden unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse möglichst zeitnah sein elektronisches Ticket mit individuell erstelltem Strichcode zum Ausdruck elektronisch (per E-Mail) übermittelt und gleichzeitig das Eigentum am Ticket an den Kunden übertragen. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Ticket Eigentum der JuinEnz.

VI. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei Pflichtverletzungen

1. Die JuinEnz haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer von der JuinEnz abgegebenen Garantie ist unbeschränkt.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet die JuinEnz beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

3. Außer in den vorstehenden Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die JuinEnz nicht für von ihr durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

4. Das Recht des Kunden sich wegen einer nicht von der JuinEnz zu vertretenden Pflichtverletzung oder eines nicht von der JuinEnz zu vertretenden Mangels der Ware oder der angebotenen Veranstaltung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

5. Soweit die Haftung der JuinEnz nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

VII. Datenschutz

Die JuinEnz bearbeitet die personenbezogen Daten ihrer Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (bspw. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) werden von ihr in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Die JuinEnz ist berechtigt diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftrage Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die Verträge erfüllt werden können.

VIII. Rückgabe von Eintrittskarten und Rücktrittsrecht

Die JuinEnz behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung / Veranstaltung und in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird die JuinEnz den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.

Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag und eine daraus resultierende Rückgabe von Eintrittskarten sind nur bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung möglich. In diesen Fällen muss der Kunde die Tickets unverzüglich, spätestens jedoch bis 14 Tage nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungstermin an die JuinEnz zurücksenden. Der Kunde erhält die Erstattung des vollen Ticketpreises, sofern die Einmaligkeit dieses individuell generierten Onlinetickets und die tatsächlich über die Website www.fest20zehn.de vorgenommene Erstellung dieses Tickets eindeutig feststehen. Bei Verlust des Onlinetickets bzw. des individuell generierten Strichcodes auf dem Ticket, sowie bei verspäteter Geltendmachung ist keine Rückerstattung möglich.

Unberührt bleibt jedoch das Recht des Kunden, sich wegen einer von der JuinEnz zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen.

IX. Rechte und Pflichten der Veranstaltungsbesucher bzw. des Veranstalters vor und / oder während der Veranstaltung

1. Den Anweisungen der Behörden und der Veranstaltungsmitarbeiter, insbesondere der Security, ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

2. Die Mitnahme von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen zur Veranstaltung bzw. auf das Festgelände ist nicht gestattet. Dies gilt für alle Besucher der Veranstaltung, ausgenommen hiervon sind Diabetiker und Gäste mit besonderen medizinischen Bedürfnissen, die unter Vorlage ihrer medizinischen Nachweise / Ausweise alkoholfreie Getränke in Softpacks, in jeweils notwendiger Menge, mit sich führen dürfen.

3. Bei Aushändigung der Tickets an der Abendkasse bzw. bei Eintritt über die Datenbank des Vorverkaufs bzw. der Gästeliste, ist der Erwerber, bzw. Inhaber verpflichtet, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen. Besuchern ohne Lichtbildausweis kann der Zugang zur Veranstaltung versagt werden; die Rückzahlung des Eintritts ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Die Security der JuinEnz und ggf. anwesende Polizisten führen am Eingang, sowie auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Soweit erforderlich dürfen diese auch Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durchführen. Sollte der Besucher sich diesen Kontrollen widersetzen, so darf er das Veranstaltungsgelände nicht betreten bzw. hat es ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder auf Schadenersatz unverzüglich zu verlassen.

5. Weitere rechtliche Schritte behält sich die JuinEnz vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung gegen die vorliegenden Besucherpflichten, insbesondere bei Widerstand gegen die Security oder Veranstaltungsmitarbeiter, die das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände ausüben, behält sich die JuinEnz das Recht vor, den Besucher wegen Außerachtlassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gelände zu verweisen; die Rückzahlung des Eintrittsgeldes ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Auf dem Veranstaltungsgelände werden durch die Medien und / oder den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt, z.B. für aktuelle Berichterstattung, bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und / oder Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des Festgeländes erklärt sich der Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und diese Foto- und Filmaufnahmen für die oben genannten vom Veranstalter JuinEnz entschädigungslos genutzt werden dürfen.

7. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Im Rahmen dieser Gesetze findet u. a. eine Abgabe von Alkohol nur entsprechend dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere innerhalb der Grenzen des § 9 JuSchG statt.

8. Die JuinEnz kann wegen der Vielzahl von Gästen nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr von Alkohol gemäß § 9 I JuSchG durchführen. Daher übernimmt die JuinEnz keinerlei Haftung für die aus Missbrauch von Alkoholkonsum entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie die im Jugendschutzformular angegebenen und anwesenden Aufsichtspersonen haften für die ihnen anvertrauten Minderjährigen.

9. Bei Verlust des Tickets, der Wertmarke / -n und oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

10. Das Entfernen und oder Weitergeben des Eintrittsbandes führt zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände; ein anschließender Wiedereinlass ist ausgeschlossen.

11. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es aufgrund der räumlichen Situation ggf. zu Überschreitungen der geltenden Lärmvorschriften kommen kann. Die JuinEnz empfiehlt den Veranstaltungsbesuchern deshalb vorsorglich Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel) mitzubringen.

12. Der Veranstalter weist darauf hin, dass es aufgrund des Einsatzes von Blitzlichtern oder Lichteffekten (Stroboskopen) bei manchen Personen in besonderen Fällen zu epileptischen Anfällen oder Bewusstseinsstörungen kommen kann. Die JuinEnz empfiehlt Veranstaltungsbesuchern, die auf Blitzlichter und Lichteffekte empfindlich reagieren, die entsprechenden Bereiche (insbesondere die Hallen oder Zelte) zu meiden.

13. Die Inhalte der gespielten Musikstücke spiegeln nicht die Meinung der JuinEnz wieder.